Bestattungsfeier

Die Bestattungsfeier kann von religiösem oder auch religionsfreiem Gepräge sein und findet in der Folge des Ablebens einer Person statt. Die damit verbundenen Bräuche und Traditionen können je nach Ort, Konfession oder Willen des Verstorbenen und dessen Angehörigen verschieden sein. Sie wird in Teilnahme der Familienangehörigen, von Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen, usw. abgehalten und wird oft von einer Bezugsperson aus der Gemeinschaft in der Person eines Würdenträgers, d.h. eines Geistlichen, einer politischen oder moralischen Bezugsperson zelebriert. Bestattungsfeiern können zivil oder religiös sein.
Auch während der zivilen Bestattungsfeier wird die Gemeinschaft aufgefordert, die entsprechende Pietät zu wahren und die vorgeschriebenen Abläufe der Bestattungsriten einzuhalten.
Was die religiösen Bestattungsriten betrifft, sind in unserem Land die christlichen Riten die meistverbreiteten. In der katholischen italienischen Tradition sind die Bestattungsfeierlichkeiten in drei Abschnitte unterteilt:


die „Betrachtung“ oder „Totenwache“, bei der der Körper des Verstorbenen im Sarg aufgebahrt wird. An diesem ersten Abschnitt nehmen die Verwandten und die Freunde des Verstorbenen teil und normalerweise werden dafür keine Verhaltensregeln vorgeschrieben. Bei besonders andächtiger Gestaltung dieses Abschnitts liegt ein Kondolenzbuch auf, in das sich die Anwesenden eintragen können. Die Totenwache endet mit einem gewöhnlichen Gebet, üblicherweise mit dem von einem Geistlichen in der Kirche oder im Haus des Verstorbenen gebeteten Rosenkranz.


die „kirchliche Begräbnisfeier“, während der der Geistliche in der Kirche die Heilige Messe zelebriert und den Sarg mit geweihtem und beweihräuchertem Wasser besprenkelt. Am Ende der Messe kann ein Freund oder Angehöriger des Verstorbenen eine Rede im Gedenken des Verstorbenen über dessen Leben und seine Tätigkeiten vorlesen.


die „Beerdigung“, die normalerweise neben dem Grab oder der Grabkapelle oder in der Nähe des Krematoriums stattfindet, wo der Körper des Verstorbenen schließlich begraben oder eingeäschert wird. Oft folgen die an der Begräbnisfeier teilnehmenden Trauergäste oder ein Teil derselben dem Verstorbenen auf dem Weg von der Kirche zum Friedhof. Am Ende der Trauerandacht kann den Angehörigen des Verstorbenen das Beileid entrichtet werden.

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